Die Kˆnigin bildet gemeinsam mit den Ministern die Regierung. Nach der Verfassung ist die Kˆnigin unverletzlich und die Minister sind verantwortlich.
Gemeinsam bilden die Minister den Ministerrat. Er ist das f¸r die Regierungspolitik verantwortliche Organ. Als Vorsitzender hat der Ministerpr‰sident die Aufgabe, die Einheit der Regierung zu wahren. Vielen Ministern ist ein Staatssekret‰r zur Seite gestellt. Die Staatssekret‰re sind jeweils f¸r ein eigenes Politikfeld zust‰ndig, gehˆren aber nicht dem Ministerrat an. Minister und Staatssekret‰re bilden gemeinsam das Kabinett.